Allgemeines
SEPA-Vordruck
Formular:
Den ausgefüllten SEPA Auftrag können Sie senden an:
SOWAG mbH Zittau
per Post:
Aüßere Weberstraße 43
02763 Zittau
per Mail:
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oder
Abwasserzweckverband "Unteres Pließnitztal-Gaule"
per Post:
Am Gemeindeamt 3
02899 Schönau-Berzdorf a. d. Eigen
per Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Allgemeines
Um die bestehende Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung (§ 63 SächsWG) einheitlich, zielführend und möglichst effektiv erfüllen zu können, wurde der Abwasserzweckverband „Unteres Pließnitztal-Gaule" (AZV) im Jahr 1991 von den damaligen Gemeinden gegründet:
- Bernstadt a. d. Eigen
- Altbernsdorf a. d. Eigen
- Dittersbach a. d. Eigen
- Kemnitz
- Schönau-Berzdorf a. d. Eigen
- Kiesdorf a. d. Eigen
Nach der freiwilligen Gemeindegebietsreform im Jahr 1994 sind nur noch die Stadt Bernstadt a. d. Eigen und die Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen mit allen Ortsteilen Mitglieder des Abwasserzweckverbandes.
Der Abwasserzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 45 Abs. 1 SächsKomZG).
Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung und ist somit rechtlich als auch organisatorisch selbstständig.
Für die Wirtschaftsführung des Abwasserzweckverbandes gelten die Vorschriften der Gemeindewirtschaft entsprechend (§ 58 Abs. 1 SächsKomZG).
Von 1991 bis 2005 wurden im Verbandsgebiet 57 km Schmutzwasserkanäle und eine Kläranlage in Kiesdorf a. d. Eigen mit 2 Ausbaustufen für insgesamt 7.000 Einwohnergleichwerte errichtet.
Beiträge
Grundsatz:
Einer Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgelegt ist, wenn sie bebaut oder gwewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gwerbliche Nutzung nicht festgelegt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.
Beitragsmaßstab:
Maßstab für die Bemessung des Beitrags für die Schmutzwasserentsorgung ist die Nutzungsfläche im Zusammenhang mit dem Nutzungsfaktor. Nähere Informationen zu jedem Einzelfall entnehmen Sie bitte der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung §§ 20 ff.
Beitragssatz:
Der Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung beträgt 1,63 € je m³ Nutzungsfläche.
Formulare
Wir stellen Ihnen hier wichtige Formulare zur Verfügung, die Sie bitte ausfüllen, unterschreiben und an uns zurückschicken. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass das ausgefüllte Formular im Original mit Ihrer Unterschrift bei uns eintrifft. Bitte nutzen Sie deshalb nur den Postweg.
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Gebühren
Grundsatz:
Der Abwasserzweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. Sie werden erhoben für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung, Entsorgung abflussloser Gruben sowie Kleinkläranlagen, für Abwasser welches in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind und für sonstiges Abwasser.
Absetzungsmöglichkeit:
Nachweislich ermittelte Wassermengen die nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen eingeleitet werden, können auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners von der Abwassergebühr abgesetzt werden. Nähere Information entnehmen Sie bitte der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung §§ 38 ff oder informieren Sie sich bei den zuständigen Mitarbeitern des Abwasserzweckverbands.
Gebührenhöhe: ab 01.01.2025
Mengengebühr | je m³ |
Abwasser das in öffentliche Känale eingeleitet wird | 2,60 € |
Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben | 18,43 € |
Fäkalschlamm aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen | 34,48 € |
Grundgebühr | je Monat |
Grundgebühr je Wohneinheit | 15,00 € |
Grundgebühren für gewerbliche, öffentliche oder ähnliche Nutzung | |
bis 99 m³ / a | 15,00 € |
100 bis 199 m³ / a | 30,00 € |
200 bis 299 m³ / a | 45,00 € |
300 bis 399 m³ / a | 60,00 € |
400 bis 499 m³ / a | 75,00 € |
500 bis 599 m³ / a | 90,00 € |
ab 600 m³ / a | 90,00 € |
Grundgebühr | je Anfahrt |
Grundgebühr für Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen | 74,40 € |