Abwasserentsorgung
Allgemeines
Um die bestehende Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung (§ 63 SächsWG) einheitlich, zielführend und möglichst effektiv erfüllen zu können, wurde der Abwasserzweckverband „Unteres Pließnitztal-Gaule" (AZV) im Jahr 1991 von den damaligen Gemeinden gegründet:
- Bernstadt a. d. Eigen
- Altbernsdorf a. d. Eigen
- Dittersbach a. d. Eigen
- Kemnitz
- Schönau-Berzdorf a. d. Eigen
- Kiesdorf a. d. Eigen
Nach der freiwilligen Gemeindegebietsreform im Jahr 1994 sind nur noch die Stadt Bernstadt a. d. Eigen und die Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen mit allen Ortsteilen Mitglieder des Abwasserzweckverbandes.
Der Abwasserzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 45 Abs. 1 SächsKomZG).
Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung und ist somit rechtlich als auch organisatorisch selbstständig.
Für die Wirtschaftsführung des Abwasserzweckverbandes gelten die Vorschriften der Gemeindewirtschaft entsprechend (§ 58 Abs. 1 SächsKomZG).
Von 1991 bis 2005 wurden im Verbandsgebiet 57 km Schmutzwasserkanäle und eine Kläranlage in Kiesdorf a. d. Eigen mit 2 Ausbaustufen für insgesamt 7.000 Einwohnergleichwerte errichtet.